Sigle | nach|Nach | Belieben | # | # | ||
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F99 | Ministerpräsidenten und andere Inhaber wichtiger Staatsämter | nach | Belieben | zu | entlassen | , wie es ihm die russische Verfassung |
Z97 | Artikel erlaubt es dem Präsidenten, Parlament und Regierungschef | nach | Belieben | zu | entlassen | . Das ist seit dem Ende der Militärherrschaft |
E08 | Vollmachten zu verzichten, nämlich auf die Kompetenz, das Kabinett | nach | Belieben | zu | entlassen | und das Parlament aufzulösen. Er würde seine |