Sigle | # | nach|Nach | Belieben | ||
---|---|---|---|---|---|
S82 | der GA mit den Regelungen, die für ihn verbindlich sein | sollen, | nach | Belieben | um. Der GA ist ausdrücklich nicht für die Gutachten |
NUN93 | Ladenschluß keine Arbeitnehmer mehr beschäftigen, | sollen | nach | Belieben | offenbleiben dürfen. Bedienen kann dann nur der Inhaber |