KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Sigle # nach|Nach Belieben
PNI nicht beheben, weil allgemein bekannt ist, dass Verordnungen nach Belieben der jeweiligen Landesregierung kurzfristig geändert werden
S61 (Vorsitzender: Walter Ulbricht), die entsprechenden Verordnungen nach Belieben zu erlassen.