KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Sigle # nach|Nach Belieben
NGAFR der meint Einschränkung oder Abschaffung der Freiheit, Software * nach Belieben * modifizieren zu dürfen. Wer Lennart Poettering allen
DPA08 Die Betreiber und Gerätehersteller würden die Software nach Belieben ändern oder einzelne Google-Programme durch
E04 Public Licence oder kurz GPL. Sie besagt, dass jeder die Software nach Belieben nutzen und den eigentlichen Programmcode verändern darf.