KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Sigle # nach|Nach Belieben
U96 zu den Lords berufen. Auf diese Weise kann ein Regierungschef nach Belieben wenigstens bei den Lords die Mehrheit regulieren. Von den
Z97 Artikel erlaubt es dem Präsidenten, Parlament und Regierungschef nach Belieben zu entlassen. Das ist seit dem Ende der Militärherrschaft