Sigle | # | nach|Nach | Belieben | ||
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U96 | zu den Lords berufen. Auf diese Weise kann ein | Regierungschef | nach | Belieben | wenigstens bei den Lords die Mehrheit regulieren. Von den |
Z97 | Artikel erlaubt es dem Präsidenten, Parlament und | Regierungschef | nach | Belieben | zu entlassen. Das ist seit dem Ende der Militärherrschaft |