KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Sigle # nach|Nach Belieben
F05 selbstbewußten Parlament hochhält, das sich nicht vom Kanzler nach Belieben manipulieren lassen solle. In seiner Rede im Plenum am 1.
L09 Staatsoberhaupt, das nicht wie der Reichspräsident Kanzler nach Belieben ein- und absetzen kann; * nie wieder Diskriminierung