KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Sigle # nach|Nach Belieben
S89 garantiert. Der Mensch darf erforschen, was er will, sein Eigentum nach Belieben nutzen. Die Natur kommt in der Verfassung nur dort vor, wo
PSH kommen ist beendet. Die Ehefrau ist nicht länger Eigentum, nach Belieben benutzbares Eigentum, deren Vergewaltigung mit dem Recht