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| RHZ13 | uneingeschränkt verfügen. Er kann das Geld oder Vermögenswerte | nach Belieben | ausgeben, verschenken, investieren oder auch durch ein |
| T02 | verkauft worden." Zwar könne jeder Unternehmer seine Produkte | nach Belieben | am Markt verschenken. "Aber nicht, wenn der Steuerzahler |
| E12 | kann zu Lebzeiten frei über sein Vermögen verfügen und dieses | nach Belieben | verschenken. Sind aber pflichtteilgeschützte Erben wie |