NUZ14 |
Gesetzesgrundlage. Der BND könne so, ähnlich wie die NSA, |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und auswerten. Maas stimmt das |
DPA14 |
gesetzliche Grundlage. Der Geheimdienst könne so weitgehend |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und auswerten. Auch der frühere |
DPA14 |
- und auch gesetzliche Grenzen. Der Geheimdienst könne nahezu |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und auswerten - ähnlich wie die |
RHZ14 |
Grenzen seien nicht gesetzt. Der Geheimdienst könne nahezu |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und auswerten. Vom BND heißt es |
SOL14 |
seine Aufgabenzuweisung. Der Geheimdienst könne so weitgehend |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und auswerten. Vielleicht tue der |
DPA15 |
im Ausland weitgehend ohne gesetzliche Befugnisse. Er könne dort |
nach Belieben |
Daten sammeln, speichern und bearbeiten. Der BND |