KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Partnerwort ‚speichern sammeln Daten‘

Sigle
NUZ14 Gesetzesgrundlage. Der BND könne so, ähnlich wie die NSA, nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten. Maas stimmt das
DPA14 gesetzliche Grundlage. Der Geheimdienst könne so weitgehend nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten. Auch der frühere
DPA14 - und auch gesetzliche Grenzen. Der Geheimdienst könne nahezu nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten - ähnlich wie die
RHZ14 Grenzen seien nicht gesetzt. Der Geheimdienst könne nahezu nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten. Vom BND heißt es
SOL14 seine Aufgabenzuweisung. Der Geheimdienst könne so weitgehend nach Belieben Daten sammeln, speichern und auswerten. Vielleicht tue der
DPA15 im Ausland weitgehend ohne gesetzliche Befugnisse. Er könne dort nach Belieben Daten sammeln, speichern und bearbeiten. Der BND