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P99 | kommen, aber auch gehen. Nationalstaaten können Kapital nicht mehr | nach Belieben | besteuern. Wer hier jedoch von einer |
Z54 | ohne vorherige Klärung abschließt, so daß man diese Geschäfte | nach Belieben | besteuern kann, bis die Sache beim Bundesfinanzhof mit |
S04 | und Anbiederung" bestehe und "subalterne Satrapen" Geister wie sie | "nach Belieben | besteuern können". Dabei hätte doch das eine oder andere |