KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Partnerwort ‚besteuern‘

Sigle
P99 kommen, aber auch gehen. Nationalstaaten können Kapital nicht mehr nach Belieben besteuern. Wer hier jedoch von einer
Z54 ohne vorherige Klärung abschließt, so daß man diese Geschäfte nach Belieben besteuern kann, bis die Sache beim Bundesfinanzhof mit
S04 und Anbiederung" bestehe und "subalterne Satrapen" Geister wie sie "nach Belieben besteuern können". Dabei hätte doch das eine oder andere