WDD11 |
"Geistig" ist insoweit nichtssagend. "Eigentum" kann |
nach Belieben |
ausgelegt werden, bis hin zum sozialistischen |
U17 |
unterworfen, die Juden als Eigentum betrachteten, mit dem sie |
nach Belieben |
verfahren konnten. Diese von Kaiser Friedrich II. |
C98 |
Diese betrachtet der Konzern als sein Eigentum, mit dem er |
nach Belieben |
verfahren könne. Außerdem seien die Daten nicht notwendig, |
T94 |
definiert, klingt das so: "Wer Eigentum an Sachen hat/ verfahre |
nach Belieben./ |
So steht es auf Gesetzesblatt,/ Sofern nicht |
S89 |
garantiert. Der Mensch darf erforschen, was er will, sein Eigentum |
nach Belieben |
nutzen. Die Natur kommt in der Verfassung nur dort vor, wo |
PRP |
als Reiche betrachtet, über deren Eigentum die Politik getrost |
nach Belieben |
verfügen kann. Dabei wird völlig übersehen, dass |