KWIC-Belege zur verlinkten Tabelle

Partnerwort ‚Eigentum‘

Sigle
WDD11 "Geistig" ist insoweit nichtssagend. "Eigentum" kann nach Belieben ausgelegt werden, bis hin zum sozialistischen
U17 unterworfen, die Juden als Eigentum betrachteten, mit dem sie nach Belieben verfahren konnten. Diese von Kaiser Friedrich II.
C98 Diese betrachtet der Konzern als sein Eigentum, mit dem er nach Belieben verfahren könne. Außerdem seien die Daten nicht notwendig,
T94 definiert, klingt das so: "Wer Eigentum an Sachen hat/ verfahre nach Belieben./ So steht es auf Gesetzesblatt,/ Sofern nicht
S89 garantiert. Der Mensch darf erforschen, was er will, sein Eigentum nach Belieben nutzen. Die Natur kommt in der Verfassung nur dort vor, wo
PRP als Reiche betrachtet, über deren Eigentum die Politik getrost nach Belieben verfügen kann. Dabei wird völlig übersehen, dass