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A99 | Hauseigentümer gegen SP Der Thurgauer Hauseigentümerverband nimmt | mit Genugtuung | die Begründung des Bundesgerichtsurteils zur Kenntnis, |
E03 | 26. März 2003. Der Hauseigentümerverband (HEV) hat den Entscheid | mit Genugtuung | zur Kenntnis genommen, wie er gestern mitteilte. Der HEV |
E14 | Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich hingegen nimmt | mit Genugtuung | zur Kenntnis, «dass der Regierungsrat sich nicht von den |