Bochum - Zum Auftakt seines Steuer-Strafprozesses vor dem Landgericht Bochum hat Ex-Postchef
Klaus Zumwinkel am Donnerstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, sein
Vermögen in Höhe von zuletzt mehr als elf Millionen Euro auf geheimen Konten in Liechtenstein
angelegt zu haben. "Das war der größte Fehler meines Lebens", sagte Zumwinkel. Er
wolle "reinen Tisch machen" und sei froh, mit dieser Hauptverhandlung "endlich einen
Schlussstrich" unter seine Steuerstraftaten ziehen zu können. Er übernehme die volle
Verantwortung und werde die "schmerzlichen Folgen" tragen. Nach seinem Geständnis
kann der 65-Jährige auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Das Urteil soll bereits am Montag
gesprochen werden. Der Vorsitzende der 12. Bochumer Wirtschaftsstrafkammer, Richter
Wolfgang Mittrup, stellte
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der Verhandlung klar: "Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe
gab und gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht."Der Staatsanwalt legt Zumwinkel in der
Anklageschrift zur Last, im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 insgesamt 967815 Euro
Steuern über Geheimkonten in Liechtenstein hinterzogen zu haben. Auf dem Konto seiner
Familienstiftung "Devation Family Foundation" bei der Liechtensteiner LGT-Bank habe
sich zum 31. Dezember 2006 ein Guthaben in Höhe von 11,8 Millionen Euro befunden.
Das Geld stamme weitgehend aus einer Erbschaft von seinem Vater, dessen Lebensmittelladen-
und Textilhauskette die beiden Zumwinkel-Brüder 1973 an den Rewe-Konzern verkauft
hätten. (U09/JAN.03514 Süddeutsche Zeitung, 23.01.2009, S. 1; „Fehler meines
Lebens”)
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Mit den Klagen selbst beschäftigte sich die Kammer allerdings nur am Rande. Der Vorsitzende
Richter wies schon
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der Verhandlung darauf hin, dass dem einen Bescheid eine falsche wirtschaftliche
Einheit zugrunde liege, der daher so nicht abrechenbar sei und neu erlassen werden
müsse. (RHZ11/AUG.05231 Rhein-Zeitung, 05.08.2011, S. 15; Lehrstück für falsche Beitragsbescheide)
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Der Prozess setzte Eike Immel sichtlich zu. Als Richter Constans Jersch |
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der Verhandlung nach seinen Einkommensverhältnissen fragte, schüttelte er nur kurz
den Kopf und murmelte: "Nichts." Und auf die Frage, wovon er denn dann jetzt lebe,
sagte der Ex-Fußballer: "Meine Schwester hat zum Glück etwas Vernünftiges gelernt.
Sie unterstützt mich, so gut sie kann." (BRZ12/OKT.12090 Braunschweiger Zeitung, 24.10.2012;
Ex-Nationaltorwart Immel – Vom alten Glanz blieb nichts)
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"Ich habe mir schon gedacht, dass es etwas schwierig sein wird", hatte Richter Leicht bereits
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der Verhandlung geäußert. Er sollte recht behalten. Deshalb wird das Verfahren am
Dienstag, 18. Februar, 9 Uhr, mit einem Kurztermin und am Montag, 3. März, 9 Uhr,
mit einem weiteren Verhandlungstermin fortgesetzt. Am 3. März sollen zwei Polizisten
und zwei weitere Denkmalpfleger ihre Zeugenaussagen machen. (M03/FEB.08598 Mannheimer
Morgen, 08.02.2003; Juristischer Streit um rostige Altertümer)
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Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Fotos im Abstand von einer halben
Stunde gefertigt wurden. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen
wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag
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der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden. Der Zweck
der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar. (DPA10/OKT.10627 dpa, 25.10.2010; (Überblick
1130) Kachelmanns Ex-Geliebte hält an Vorwürfen fest (Mit Bild))
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Außerdem fällt das gegen den Spezialisten verhängte Hausverbot für das Südklinikum weg. Nach
vorheriger Ankündigung kann Doetsch seine Diensträume betreten und auf sein Datenmaterial
zurückgreifen. Richter Michael Kuhn machte gleich
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der Verhandlung deutlich, daß es in dem Verfahren nicht um das Klären der Vorwürfe
oder die Wiederherstellung der Ehre von Norbert Doetsch gehe. (NUN96/MAR.01363 Nürnberger
Nachrichten, 16.03.1996, S. 15; Arbeitsgericht hebt Suspendierung von Dr. Doetsch
nicht auf - Zwei Gutachter prüfen)
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Gleich |
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der Verhandlung entschied Richter Tom Maciejewski auf Grundlage eines ärztlichen
Blitzgutachtens: Mario M. ist nicht verhandlungsfähig! Von "Müdigkeitserscheinungen,
Gleichgewichtsstörungen, Schwindelgefühlen", sagte ein Mediziner. Das sorgte für Fassungslosigkeit
und spöttisches Gelächter unter den Zuschauern. Der Richter drohte, den Saal zu räumen.
"Jetzt darf er ausschlafen", empörte sich Olaf Rentzsch aus Dresden. "Wer 20 Stunden
auf einem Dach ausharrt, ist stark genug, eine Verhandlung durchzuziehen", schimpfte
er. (HMP06/NOV.01129 Hamburger Morgenpost, 10.11.2006, S. 46-47; Sex-Monster ist zu
müde für seinen Prozess)
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"Setzen Sie sich, Angeklagter, und fühlen Sie sich wie in einem Hotel", kann sich Richter
Kahler einen Scherz gleich
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der Verhandlung nicht verkneifen. Hotels und Pensionen scheinen nämlich die Spezialität
des 27-jährigen Betrügers zu sein. Wohne schön, zahle nichts - eine Devise, die ihm
neun Monate Haft einbringt. (O00/APR.47163 Neue Kronen-Zeitung, 19.04.2000, S. 20;
Wohnen zum Nulltarif: Betrüger muss in Haft)
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Fünf Jahre Haft, zu denen er 1988 wegen des 160-fachen schweren sexuellen Missbrauchs der
eigenen Töchter verurteilt worden war, hatten den Wormser Familienvater nicht von
neuen Taten abgehalten. "Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sicherungsverwahrung
könnten erfüllt sein", riet der Vorsitzende Richter noch
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der Verhandlung den Angeklagten angesichts der "erdrückenden Beweislage" zu einem
Geständnis. (RHZ09/MAR.03143 Rhein-Zeitung, 04.03.2009; Enkeltöchter missbraucht)
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Das Verhalten der Angeklagten hat die acht Geschworenen wohl nicht positiv beeinflusst.
Mona S. war im schwarzen Ganzkörperschleier vor Gericht erschienen. Weil sie sich
weigerte, wenigstens ihr Gesicht zu zeigen, hatte sie Richter Norbert Gerstberger
gleich
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von der Verhandlung ausgeschlossen. "Österreich ist kein Gottesstaat", machte der
Richter kurzen Prozess, indem er die Burka als "Missachtung des Gerichtes" wertete.
(LTB08/MAR.00376 Luxemburger Tageblatt, 14.03.2008; Keine Milde für Taliban-Bewunderer
und selbst ernannten "Emir")
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IDAR-OBERSTEIN. "Es ist jedes Mal dasselbe", meinte der Angeklagte, als ihn der Vorsitzende der Strafkammer,
Richter Karl-Heinz Glitsch,
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der Verhandlung auf seine Alkohol-"Fahne" ansprach. "Immer vor einer Gerichtsverhandlung
gehen mir die Nerven durch, da muß ich erst mal was trinken." (RHZ99/JAN.11681 Rhein-Zeitung,
19.01.1999; "Vor der Verhandlung erst mal was trinken")
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"Wir sind nicht dazu berufen, afrikanische Staaten zu bevormunden", machte der Vorsitzende
Richter Harald Ficus gleich
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der Verhandlung deutlich. Was kongolesisches Recht ist, soll auch kongolesisches
Recht bleiben. Daher sei entscheidend - Moral hin, Umweltschutz her -, ob Stoll sich
tatsächlich an die Verordnungen des Landes gehalten habe. (T94/SEP.40327 die tageszeitung,
10.09.1994, S. 34, Ressort: Hamburg Aktuell; Über Moral und Recht im Kongo)
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Karlsruhe (dpa) - Zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht ist die
rechtsextreme Partei mit Befangenheitsanträgen gescheitert. NPD-Anwalt Peter Richter
lehnte
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der dreitägigen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe gleich zwei Richter des Zweiten
Senats ab (Az. 2 BvB 1/13) - seine Anträge waren jedoch nicht erfolgreich. Zugleich
verlangte er die Einstellung des Verfahrens, weil es keine Beweise dafür gebe, dass
die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien. (DPA16/MAR.00511
dpa, 01.03.2016; 6815)
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"Ein Geständnis würde ihr Strafmaß erheblich mildern", redete Richter Winfried Aetger dem
Angeklagten
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der Verhandlung ins Gewissen. (RHZ00/APR.07856 Rhein-Zeitung, 12.04.2000; 13-Jähriger
wurde missbraucht)
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Dies ist kein gewöhnliches Verfahren: Vor dem Arbeitsgericht in Schöneberg halten Menschen
Transparente hoch mit Sprüchen wie "Gegen Kaiserliche Repression", mehrere Mannschaftswagen
der Polizei sind vorgefahren. Im Gerichtssaal sitzen nicht nur Freunde und Verwandte
der Klägerin, sondern auch Gewerkschafter, linke Aktivisten - und auf der Gegenseite
15 Anzugträger.
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der Verhandlung weist Richter Axel Schleusner die knapp 100 Anwesenden darauf hin:
"Ich werde keine Störung bei der Wahrheitsfindung dulden." (T08/AUG.03466 die tageszeitung,
22.08.2008, S. 17; Des Kaisers neue Schikanen)
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Der Vorsitzende Richter Prenzlow räumt |
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der neuen Verhandlung ein, er habe die Schrift von Berg-Verteidiger Roscher nicht
gelesen. Die Sitzung wird emotional. Für die Bergs geht es um die Existenz. Auf ihre
Erklärungen wird nicht eingegangen. Roscher stellt einen Befangenheitsantrag gegen
Richter Prenzlow, der sich jedoch nach längerer Beratung als für eine Befangenheit
unverdächtig erklärt. Die entsprechende Erklärung nimmt Pressesprecher Lange den Journalisten
hinterher sicherheitshalber gleich wieder ab. Und zum Schluß, nach dem Ablauf des
Verfahrens kaum mehr überraschend, wird der Stasi-Beschluß erneut bestätigt. Die Bergs
hätten kein Anrecht auf Haus und Grundstück. Revision wird ausgeschlossen. Geschieht
ihm recht, was mußte er auch zum Dissidenten werden! (U97/JUN.36077 Süddeutsche Zeitung,
06.06.1997, S. 8, Ressort: THEMEN; Später Sieg der Stas i)
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