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Partnerwort ‚Verhandlung Richter‘

Bochum - Zum Auftakt seines Steuer-Strafprozesses vor dem Landgericht Bochum hat Ex-Postchef Klaus Zumwinkel am Donnerstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er gab zu, sein Vermögen in Höhe von zuletzt mehr als elf Millionen Euro auf geheimen Konten in Liechtenstein angelegt zu haben. "Das war der größte Fehler meines Lebens", sagte Zumwinkel. Er wolle "reinen Tisch machen" und sei froh, mit dieser Hauptverhandlung "endlich einen Schlussstrich" unter seine Steuerstraftaten ziehen zu können. Er übernehme die volle Verantwortung und werde die "schmerzlichen Folgen" tragen. Nach seinem Geständnis kann der 65-Jährige auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Das Urteil soll bereits am Montag gesprochen werden. Der Vorsitzende der 12. Bochumer Wirtschaftsstrafkammer, Richter Wolfgang Mittrup, stellte zu Beginn der Verhandlung klar: "Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gab und gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht."Der Staatsanwalt legt Zumwinkel in der Anklageschrift zur Last, im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 insgesamt 967815 Euro Steuern über Geheimkonten in Liechtenstein hinterzogen zu haben. Auf dem Konto seiner Familienstiftung "Devation Family Foundation" bei der Liechtensteiner LGT-Bank habe sich zum 31. Dezember 2006 ein Guthaben in Höhe von 11,8 Millionen Euro befunden. Das Geld stamme weitgehend aus einer Erbschaft von seinem Vater, dessen Lebensmittelladen- und Textilhauskette die beiden Zumwinkel-Brüder 1973 an den Rewe-Konzern verkauft hätten. (U09/JAN.03514 Süddeutsche Zeitung, 23.01.2009, S. 1; „Fehler meines Lebens”)
Mit den Klagen selbst beschäftigte sich die Kammer allerdings nur am Rande. Der Vorsitzende Richter wies schon zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass dem einen Bescheid eine falsche wirtschaftliche Einheit zugrunde liege, der daher so nicht abrechenbar sei und neu erlassen werden müsse. (RHZ11/AUG.05231 Rhein-Zeitung, 05.08.2011, S. 15; Lehrstück für falsche Beitragsbescheide)
Der Prozess setzte Eike Immel sichtlich zu. Als Richter Constans Jersch zu Beginn der Verhandlung nach seinen Einkommensverhältnissen fragte, schüttelte er nur kurz den Kopf und murmelte: "Nichts." Und auf die Frage, wovon er denn dann jetzt lebe, sagte der Ex-Fußballer: "Meine Schwester hat zum Glück etwas Vernünftiges gelernt. Sie unterstützt mich, so gut sie kann." (BRZ12/OKT.12090 Braunschweiger Zeitung, 24.10.2012; Ex-Nationaltorwart Immel – Vom alten Glanz blieb nichts)
"Ich habe mir schon gedacht, dass es etwas schwierig sein wird", hatte Richter Leicht bereits zu Beginn der Verhandlung geäußert. Er sollte recht behalten. Deshalb wird das Verfahren am Dienstag, 18. Februar, 9 Uhr, mit einem Kurztermin und am Montag, 3. März, 9 Uhr, mit einem weiteren Verhandlungstermin fortgesetzt. Am 3. März sollen zwei Polizisten und zwei weitere Denkmalpfleger ihre Zeugenaussagen machen. (M03/FEB.08598 Mannheimer Morgen, 08.02.2003; Juristischer Streit um rostige Altertümer)
Dabei war Brinkmann jedoch davon ausgegangen, dass die Fotos im Abstand von einer halben Stunde gefertigt wurden. Diese Annahme war nach den neuen Untersuchungsergebnissen wohl falsch: Wie der Vorsitzende Richter am Montag zu Beginn der Verhandlung mitteilte, liegen zwischen den Aufnahmen nur 33 Sekunden. Der Zweck der Aufnahmen bleibt jedoch weiter unklar. (DPA10/OKT.10627 dpa, 25.10.2010; (Überblick 1130) Kachelmanns Ex-Geliebte hält an Vorwürfen fest (Mit Bild))
Außerdem fällt das gegen den Spezialisten verhängte Hausverbot für das Südklinikum weg. Nach vorheriger Ankündigung kann Doetsch seine Diensträume betreten und auf sein Datenmaterial zurückgreifen. Richter Michael Kuhn machte gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, daß es in dem Verfahren nicht um das Klären der Vorwürfe oder die Wiederherstellung der Ehre von Norbert Doetsch gehe. (NUN96/MAR.01363 Nürnberger Nachrichten, 16.03.1996, S. 15; Arbeitsgericht hebt Suspendierung von Dr. Doetsch nicht auf - Zwei Gutachter prüfen)
Gleich zu Beginn der Verhandlung entschied Richter Tom Maciejewski auf Grundlage eines ärztlichen Blitzgutachtens: Mario M. ist nicht verhandlungsfähig! Von "Müdigkeitserscheinungen, Gleichgewichtsstörungen, Schwindelgefühlen", sagte ein Mediziner. Das sorgte für Fassungslosigkeit und spöttisches Gelächter unter den Zuschauern. Der Richter drohte, den Saal zu räumen. "Jetzt darf er ausschlafen", empörte sich Olaf Rentzsch aus Dresden. "Wer 20 Stunden auf einem Dach ausharrt, ist stark genug, eine Verhandlung durchzuziehen", schimpfte er. (HMP06/NOV.01129 Hamburger Morgenpost, 10.11.2006, S. 46-47; Sex-Monster ist zu müde für seinen Prozess)
"Setzen Sie sich, Angeklagter, und fühlen Sie sich wie in einem Hotel", kann sich Richter Kahler einen Scherz gleich zu Beginn der Verhandlung nicht verkneifen. Hotels und Pensionen scheinen nämlich die Spezialität des 27-jährigen Betrügers zu sein. Wohne schön, zahle nichts - eine Devise, die ihm neun Monate Haft einbringt. (O00/APR.47163 Neue Kronen-Zeitung, 19.04.2000, S. 20; Wohnen zum Nulltarif: Betrüger muss in Haft)
Fünf Jahre Haft, zu denen er 1988 wegen des 160-fachen schweren sexuellen Missbrauchs der eigenen Töchter verurteilt worden war, hatten den Wormser Familienvater nicht von neuen Taten abgehalten. "Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sicherungsverwahrung könnten erfüllt sein", riet der Vorsitzende Richter noch zu Beginn der Verhandlung den Angeklagten angesichts der "erdrückenden Beweislage" zu einem Geständnis. (RHZ09/MAR.03143 Rhein-Zeitung, 04.03.2009; Enkeltöchter missbraucht)
Das Verhalten der Angeklagten hat die acht Geschworenen wohl nicht positiv beeinflusst. Mona S. war im schwarzen Ganzkörperschleier vor Gericht erschienen. Weil sie sich weigerte, wenigstens ihr Gesicht zu zeigen, hatte sie Richter Norbert Gerstberger gleich zu Beginn von der Verhandlung ausgeschlossen. "Österreich ist kein Gottesstaat", machte der Richter kurzen Prozess, indem er die Burka als "Missachtung des Gerichtes" wertete. (LTB08/MAR.00376 Luxemburger Tageblatt, 14.03.2008; Keine Milde für Taliban-Bewunderer und selbst ernannten "Emir")
IDAR-OBERSTEIN. "Es ist jedes Mal dasselbe", meinte der Angeklagte, als ihn der Vorsitzende der Strafkammer, Richter Karl-Heinz Glitsch, zu Beginn der Verhandlung auf seine Alkohol-"Fahne" ansprach. "Immer vor einer Gerichtsverhandlung gehen mir die Nerven durch, da muß ich erst mal was trinken." (RHZ99/JAN.11681 Rhein-Zeitung, 19.01.1999; "Vor der Verhandlung erst mal was trinken")
"Wir sind nicht dazu berufen, afrikanische Staaten zu bevormunden", machte der Vorsitzende Richter Harald Ficus gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich. Was kongolesisches Recht ist, soll auch kongolesisches Recht bleiben. Daher sei entscheidend - Moral hin, Umweltschutz her -, ob Stoll sich tatsächlich an die Verordnungen des Landes gehalten habe. (T94/SEP.40327 die tageszeitung, 10.09.1994, S. 34, Ressort: Hamburg Aktuell; Über Moral und Recht im Kongo)
Karlsruhe (dpa) - Zum Auftakt des NPD-Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht ist die rechtsextreme Partei mit Befangenheitsanträgen gescheitert. NPD-Anwalt Peter Richter lehnte zu Beginn der dreitägigen Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe gleich zwei Richter des Zweiten Senats ab (Az. 2 BvB 1/13) - seine Anträge waren jedoch nicht erfolgreich. Zugleich verlangte er die Einstellung des Verfahrens, weil es keine Beweise dafür gebe, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien. (DPA16/MAR.00511 dpa, 01.03.2016; 6815)
"Ein Geständnis würde ihr Strafmaß erheblich mildern", redete Richter Winfried Aetger dem Angeklagten zu Beginn der Verhandlung ins Gewissen. (RHZ00/APR.07856 Rhein-Zeitung, 12.04.2000; 13-Jähriger wurde missbraucht)
Dies ist kein gewöhnliches Verfahren: Vor dem Arbeitsgericht in Schöneberg halten Menschen Transparente hoch mit Sprüchen wie "Gegen Kaiserliche Repression", mehrere Mannschaftswagen der Polizei sind vorgefahren. Im Gerichtssaal sitzen nicht nur Freunde und Verwandte der Klägerin, sondern auch Gewerkschafter, linke Aktivisten - und auf der Gegenseite 15 Anzugträger. Zu Beginn der Verhandlung weist Richter Axel Schleusner die knapp 100 Anwesenden darauf hin: "Ich werde keine Störung bei der Wahrheitsfindung dulden." (T08/AUG.03466 die tageszeitung, 22.08.2008, S. 17; Des Kaisers neue Schikanen)
Der Vorsitzende Richter Prenzlow räumt zu Beginn der neuen Verhandlung ein, er habe die Schrift von Berg-Verteidiger Roscher nicht gelesen. Die Sitzung wird emotional. Für die Bergs geht es um die Existenz. Auf ihre Erklärungen wird nicht eingegangen. Roscher stellt einen Befangenheitsantrag gegen Richter Prenzlow, der sich jedoch nach längerer Beratung als für eine Befangenheit unverdächtig erklärt. Die entsprechende Erklärung nimmt Pressesprecher Lange den Journalisten hinterher sicherheitshalber gleich wieder ab. Und zum Schluß, nach dem Ablauf des Verfahrens kaum mehr überraschend, wird der Stasi-Beschluß erneut bestätigt. Die Bergs hätten kein Anrecht auf Haus und Grundstück. Revision wird ausgeschlossen. Geschieht ihm recht, was mußte er auch zum Dissidenten werden! (U97/JUN.36077 Süddeutsche Zeitung, 06.06.1997, S. 8, Ressort: THEMEN; Später Sieg der Stas i)