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Partnerwort ‚Verhandlung Angeklagte‘

Der Angeklagte machte zu Beginn der Verhandlung erhebliche Abstriche von den acht Anklagepunkten, rang sich jedoch im weiteren Prozeßverlauf zu einem umfassenden Geständnis durch. Danach hatte er unter anderem im Tatzeitraum von 1989 bis 1993 seinen damals acht- bis 13jährigen Stiefsöhnen ans Genital gegriffen oder sie mit Stahlkappen-Schuhen getreten. (RHZ97/FEB.10719 Rhein-Zeitung, 18.02.1997; Mißbrauch: - Bewährung)
Anklam /Krien (gp). Zu 900 Euro Geldstrafe verurteilte das Anklamer Amtsgericht einen 1953 geborenen Familienvater aus Krien am Montag. Ihm waren Widerstand gegen Polizeibeamte in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung sowie ein in Ducherow begangener Fahrraddiebstahl vorgeworfen worden. Die Verfolgung von vier weiteren von ihm in Krien begangenen Straftaten stellte Amtsgerichtsdirektor Jörg Dräger mit Blick auf die obige Strafe ein. Auch ein Haftbefehl, der gegen den Kriener am 21. April erlassen wurde, wurde aufgehoben. Den Fahrraddiebstahl am 17. Dezember vergangenen Jahres hatte der Angeklagte ohne Umschweife gleich zu Beginn der Verhandlung eingestanden. "Weil ich nicht mehr laufen konnte, hatte ich das vor der Gaststätte Heidemühl abgestellte Rad entwendet. Ich weiß, dass ich das nicht durfte", sagte er. Nur teilweise räumte er hingegen sein straffälliges Verhalten vom 1. Dezember 2005 ein, als ihn nach einem Nachbarschaftsstreit vier Polizeibeamte zum Revier nach Anklam in die Gewahrsamszelle und anschließend zur Blutalkoholuntersuchung zum Arzt brachten. "Er riss sich los, stieß mit Füßen und Oberkörper und beschimpfte uns. Auch drohte er, uns alle vier totzuschlagen", bezeugte ein Beamter. Der Kriener bestritt dies, gab dann aber zu, nach dem vorgenommenen Atemalkoholtest eine Blutalkoholuntersuchung verweigert und sich gewehrt zu haben. (NKU06/JUN.04961 Nordkurier, 21.06.2006; Kriener muss 900 Euro Strafe zahlen)
Cochem. Aufmüpfig zeigt sich der Angeklagte nur zu Beginn der Verhandlung beim Amtsgericht Cochem, doch am Ende akzeptiert der 56-Jährige das Urteil: Acht Monate Haft wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Er ist im volltrunkenen Zustand mit einem Kleinkraftrad gefahren, obwohl seine Fahrerlaubnis bereits gesperrt ist. Bei der Blutprobe werden 2,81 Promille Alkohol gemessen. Statt ins Gefängnis wird der Angeklagte in einer Fachklinik untergebracht, wo er sich einer Langzeittherapie unterziehen muss. (RHZ15/DEZ.17114 Rhein-Zeitung, 17.12.2015, S. 16; Bis zu drei Flaschen Wodka am Abend)
Der Angeklagte überraschte zu Beginn der Verhandlung, er wolle Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen und in Raten den Schaden wieder gutmachen, ihm fehlten aber die Adressen. Zwei geschädigte Zeugen hatten Glück, sie bekamen noch im Gerichtssaal ihren Schaden in bar ersetzt, indem die Mutter des Angeklagten für ihren Sohn in Vorlage trat. Ein seltenes Ereignis in einem Gerichtssaal. "Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war, ich habe das Geld gebraucht", räumte der 21-Jährige in Bezug auf einen Betrug mit zwei Konzertkarten ein. (RHP16/APR.13984 Die Rheinpfalz, 28.04.2016;)
Dieses verbreitete den Glauben an die Unfehlbarkeit des Staates unter der Bevölkerung und es wurde ein Rechtssystem der Schnelljustiz aufgebaut. In diesem wird der Angeklagte schon zu Beginn der Verhandlung schuldig gesprochen und es wird versucht ihn von seiner Schuld zu überzeugen. Prozesse dienen ausschließlich zur Unterhaltung des Volkes. Die Angeklagten bekommen bis zur Veruteilung oder Hinrichtung einen Anwalt, der als Konservator bezeichnet wird. Dessen Aufgabe ist es dem Angeklagten die Weisheit des Staates begreiflich zu machen und ihm jeden Willen zur Gegenwehr oder zum Widerstand zu nehmen, bis er schließlich gebrochen ist. In den Prozessen geht es nicht um Recht und Schuld, sondern um die Demonstration, dass jeder Versuch gegen das Recht und die Ordnung der Cardassianer vorzugehen sinnlos ist. Mit dem Geständnis eines Angklagten soll sich das Volk erleichtert fühlen und wieder von der absoluten Macht und Sicherheit des Staates überzeugt werden. (NGABI/B15.152010 Re: Der Frust der Beate Zschäpe ((( MIR KOMMEN DIE TRÄNEN BEI DIESER MÖRDERTUSSI ))), In: de.soc.politik.misc, Usenet 25.7.2015)
In einem "psychotischen Zustand" war ein 38-jähriger Siegener in der geschlossenen Abteilung des Kreiskrankenhauses auf seinen 63-jährigen Zimmergenossen losgegangen und hatte versucht ihn zu ersticken. Schuldunfähig ist der Angeklagte, das stand schon zu Beginn der Verhandlung vorm Siegener Landgericht fest. Ob er eine Gefährdung darstellt und deshalb in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss, darüber sollte das Gericht entscheiden. (RHZ01/DEZ.00569 Rhein-Zeitung, 01.12.2001; 38-Jähriger muss - in die Psychiatrie)
Der Angeklagte räumte zu Beginn der Verhandlung die Taten erstmals ein, nicht ohne bezüglich der Vorwürfe einzuschränken: "Ich sage ja, aber mein Herz sagt nein". Das er ein Geständnis abgelegt habe, bewahrte den Mann vor seinem ersten Gefängnisaufenthalt. Richter Teiwes verfügte, dass der Mann trotz seiner geringen finanziellen Möglichkeiten dem Opfer 500 Euro zur kleinen Wiedergutmachung, quasi als Trostpflaster, in Raten zahlen müsse. (BRZ08/JUN.10755 Braunschweiger Zeitung, 20.06.2008; 13-Jährige hat Angst vor Mamas Freund)
"Wir dachten, dass sich das alles irgendwie ausgeht", beteuerte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Die Verzweiflung stand ihm und seiner Frau ins Gesicht geschrieben. Nachdem sie aus ihrer alten Wohnung delogiert worden waren, blieb ihnen nichts anderes über, als sich schnell eine neue zu suchen. Dass sie das Geld für einen Finanzierungsbeitrag der Genossenschaftswohnung nicht hatten, wussten sie. Aber was tun? "Sie brauchten ein Dach über dem Kopf", betonte der Verteidiger. (NON07/APR.17294 Niederösterreichische Nachrichten, 30.04.2007, S. 27; Schulden trieben Paar zu "Verzweiflungstat")
Vor dem Berliner Landgericht hat gestern der Prozeß gegen einen Bosnier wegen der Entführung einer Linienmaschine der Austrian Airlines begonnen. Der Angeklagte gestand gleich zu Beginn der Verhandlung, daß er das Flugzeug im Jänner dieses Jahres auf dem Flug von Berlin nach Wien in seine Gewalt gebracht und zur Rückkehr gezwungen hatte. (K97/JUL.50859 Kleine Zeitung, 05.07.1997, Ressort: Lokal; AUA-Entführung vor Strafgericht)