Der Angeklagte machte |
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der Verhandlung erhebliche Abstriche von den acht Anklagepunkten, rang sich jedoch
im weiteren Prozeßverlauf zu einem umfassenden Geständnis durch. Danach hatte er unter
anderem im Tatzeitraum von 1989 bis 1993 seinen damals acht- bis 13jährigen Stiefsöhnen
ans Genital gegriffen oder sie mit Stahlkappen-Schuhen getreten. (RHZ97/FEB.10719
Rhein-Zeitung, 18.02.1997; Mißbrauch: - Bewährung)
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Anklam /Krien (gp). Zu 900 Euro Geldstrafe verurteilte das Anklamer Amtsgericht einen 1953
geborenen Familienvater aus Krien am Montag. Ihm waren Widerstand gegen Polizeibeamte
in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung sowie ein in Ducherow begangener Fahrraddiebstahl
vorgeworfen worden. Die Verfolgung von vier weiteren von ihm in Krien begangenen Straftaten
stellte Amtsgerichtsdirektor Jörg Dräger mit Blick auf die obige Strafe ein. Auch
ein Haftbefehl, der gegen den Kriener am 21. April erlassen wurde, wurde aufgehoben.
Den Fahrraddiebstahl am 17. Dezember vergangenen Jahres hatte der Angeklagte ohne
Umschweife gleich
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der Verhandlung eingestanden. "Weil ich nicht mehr laufen konnte, hatte ich das vor
der Gaststätte Heidemühl abgestellte Rad entwendet. Ich weiß, dass ich das nicht durfte",
sagte er. Nur teilweise räumte er hingegen sein straffälliges Verhalten vom 1. Dezember
2005 ein, als ihn nach einem Nachbarschaftsstreit vier Polizeibeamte zum Revier nach
Anklam in die Gewahrsamszelle und anschließend zur Blutalkoholuntersuchung zum Arzt
brachten. "Er riss sich los, stieß mit Füßen und Oberkörper und beschimpfte uns. Auch
drohte er, uns alle vier totzuschlagen", bezeugte ein Beamter. Der Kriener bestritt
dies, gab dann aber zu, nach dem vorgenommenen Atemalkoholtest eine Blutalkoholuntersuchung
verweigert und sich gewehrt zu haben. (NKU06/JUN.04961 Nordkurier, 21.06.2006; Kriener
muss 900 Euro Strafe zahlen)
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Cochem. Aufmüpfig zeigt sich der Angeklagte nur |
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der Verhandlung beim Amtsgericht Cochem, doch am Ende akzeptiert der 56-Jährige das
Urteil: Acht Monate Haft wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Er ist
im volltrunkenen Zustand mit einem Kleinkraftrad gefahren, obwohl seine Fahrerlaubnis
bereits gesperrt ist. Bei der Blutprobe werden 2,81 Promille Alkohol gemessen. Statt
ins Gefängnis wird der Angeklagte in einer Fachklinik untergebracht, wo er sich einer
Langzeittherapie unterziehen muss. (RHZ15/DEZ.17114 Rhein-Zeitung, 17.12.2015, S.
16; Bis zu drei Flaschen Wodka am Abend)
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Der Angeklagte überraschte |
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der Verhandlung, er wolle Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen und in Raten den
Schaden wieder gutmachen, ihm fehlten aber die Adressen. Zwei geschädigte Zeugen hatten
Glück, sie bekamen noch im Gerichtssaal ihren Schaden in bar ersetzt, indem die Mutter
des Angeklagten für ihren Sohn in Vorlage trat. Ein seltenes Ereignis in einem Gerichtssaal.
"Ich weiß, dass das nicht in Ordnung war, ich habe das Geld gebraucht", räumte der
21-Jährige in Bezug auf einen Betrug mit zwei Konzertkarten ein. (RHP16/APR.13984
Die Rheinpfalz, 28.04.2016;)
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Dieses verbreitete den Glauben an die Unfehlbarkeit des Staates unter der Bevölkerung und
es wurde ein Rechtssystem der Schnelljustiz aufgebaut. In diesem wird der Angeklagte
schon
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der Verhandlung schuldig gesprochen und es wird versucht ihn von seiner Schuld zu
überzeugen. Prozesse dienen ausschließlich zur Unterhaltung des Volkes. Die Angeklagten
bekommen bis zur Veruteilung oder Hinrichtung einen Anwalt, der als Konservator bezeichnet
wird. Dessen Aufgabe ist es dem Angeklagten die Weisheit des Staates begreiflich zu
machen und ihm jeden Willen zur Gegenwehr oder zum Widerstand zu nehmen, bis er schließlich
gebrochen ist. In den Prozessen geht es nicht um Recht und Schuld, sondern um die
Demonstration, dass jeder Versuch gegen das Recht und die Ordnung der Cardassianer
vorzugehen sinnlos ist. Mit dem Geständnis eines Angklagten soll sich das Volk erleichtert
fühlen und wieder von der absoluten Macht und Sicherheit des Staates überzeugt werden.
(NGABI/B15.152010 Re: Der Frust der Beate Zschäpe ((( MIR KOMMEN DIE TRÄNEN BEI DIESER
MÖRDERTUSSI ))), In: de.soc.politik.misc, Usenet 25.7.2015)
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In einem "psychotischen Zustand" war ein 38-jähriger Siegener in der geschlossenen Abteilung
des Kreiskrankenhauses auf seinen 63-jährigen Zimmergenossen losgegangen und hatte
versucht ihn zu ersticken. Schuldunfähig ist der Angeklagte, das stand schon
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der Verhandlung vorm Siegener Landgericht fest. Ob er eine Gefährdung darstellt und
deshalb in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden muss, darüber sollte
das Gericht entscheiden. (RHZ01/DEZ.00569 Rhein-Zeitung, 01.12.2001; 38-Jähriger muss
- in die Psychiatrie)
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Der Angeklagte räumte |
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der Verhandlung die Taten erstmals ein, nicht ohne bezüglich der Vorwürfe einzuschränken:
"Ich sage ja, aber mein Herz sagt nein". Das er ein Geständnis abgelegt habe, bewahrte
den Mann vor seinem ersten Gefängnisaufenthalt. Richter Teiwes verfügte, dass der
Mann trotz seiner geringen finanziellen Möglichkeiten dem Opfer 500 Euro zur kleinen
Wiedergutmachung, quasi als Trostpflaster, in Raten zahlen müsse. (BRZ08/JUN.10755
Braunschweiger Zeitung, 20.06.2008; 13-Jährige hat Angst vor Mamas Freund)
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"Wir dachten, dass sich das alles irgendwie ausgeht", beteuerte der Angeklagte gleich |
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der Verhandlung. Die Verzweiflung stand ihm und seiner Frau ins Gesicht geschrieben.
Nachdem sie aus ihrer alten Wohnung delogiert worden waren, blieb ihnen nichts anderes
über, als sich schnell eine neue zu suchen. Dass sie das Geld für einen Finanzierungsbeitrag
der Genossenschaftswohnung nicht hatten, wussten sie. Aber was tun? "Sie brauchten
ein Dach über dem Kopf", betonte der Verteidiger. (NON07/APR.17294 Niederösterreichische
Nachrichten, 30.04.2007, S. 27; Schulden trieben Paar zu "Verzweiflungstat")
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Vor dem Berliner Landgericht hat gestern der Prozeß gegen einen Bosnier wegen der Entführung
einer Linienmaschine der Austrian Airlines begonnen. Der Angeklagte gestand gleich
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der Verhandlung, daß er das Flugzeug im Jänner dieses Jahres auf dem Flug von Berlin
nach Wien in seine Gewalt gebracht und zur Rückkehr gezwungen hatte. (K97/JUL.50859
Kleine Zeitung, 05.07.1997, Ressort: Lokal; AUA-Entführung vor Strafgericht)
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