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Partnerwort ‚Prozesses Angeklagte‘

Der 43 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn des Kasseler Prozesses über seinen Verteidiger gestanden, im Februar die 18 Jahre alte Tochter seiner Freundin in seine Wohnung gelockt, mit Klebeband gefesselt und mehrfach vergewaltigt zu haben. «Es ist unvorstellbar, dass er so schnell wieder rückfällig wurde», sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. «Weder vorherige Strafen noch Therapien haben etwas bewirkt.» Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen. (DPA10/AUG.07006 dpa, 18.08.2010; Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger)
Ursprünglich hatten 18 frühere Bundeswehr-Ausbilder auf der Anklagebank gesessen. Zwei wurden freigesprochen, zwei Verfahren wurden eingestellt. Ein Ex-Ausbilder wurden zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, zwei weitere zu Geldstrafen. Ein Verfahren wurde abgetrennt, weil der Angeklagte zu Beginn des Prozesses im März 2007 krank war. (DPA08/MAR.01134 dpa, 03.03.2008; (Zusammenfassung 1400) Prozess um Misshandlung in Coesfelder Kaserne vor Abschluss)
Breivik hat vor Gericht sein Ziel erreicht. Er wurde für schuldfähig erklärt und zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt - die Höchststrafe, die die norwegische Rechtsprechung vorsieht. Er wird nicht, was er unter allen Umständen verhindern wollte, als Geisteskranker in die Psychiatrie eingewiesen. Der 33-Jährige mag dies für sich als persönlichen Triumph verbuchen. Was ihn zu diesem unfassbaren Blutbad trieb, seine ideologischen Irrungen, sein Fanatismus, sein Fremdenhass, waren inhaltlicher Gegenstand seines Prozesses. Es ging ihm nicht um schuldig oder nicht schuldig. Diese Frage hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses mit seinem Geständnis schon selbst beantwortet. Es ging ihm darum, dass sich das Gericht mit der von ihm akribisch vorbereiteten und mit keiner Silbe bereuten Tat auseinandersetzt und nicht seinen Geisteszustand infrage stellt. (RHZ12/AUG.33359 Rhein-Zeitung, 25.08.2012, S. 10; Juristischer Schlussstrich als Chance für Norwegen)
Nürnberg (dpa) - Ein 23-Jähriger hat vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gestanden, beim Sex auf seinen Partner eingestochen zu haben. Er bereue die Tat und könne sich nicht erklären, wie es soweit kommen konnte, sagte der Angeklagte am Montag zu Beginn des Prozesses. Der junge Mann ist wegen versuchten Mordes angeklagt - töten wollte er den 55-Jährigen jedoch nicht, beteuerte er. (DPA13/DEZ.05053 dpa, 09.12.2013; (Zusammenfassung Zusammenfassung 1530) Geständnis: Beim Sex auf Partner eingestochen)
Die Strafkammer hatte die besondere Schwere der Schuld des Mannes festgestellt. Dies bedeutet, dass er nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden kann und voraussichtlich mindestens etwa 20 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses ein umfangreiches Geständnis abgelegt. (DPA16/NOV.14059 dpa, 25.11.2016; 5465)
Im Prozess um den Mord an einem siebenjährigen Jungen hat der 16-jährige Angeklagte am Freitag zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der jugendliche Angeklagte soll den Jungen aus seiner Nachbarschaft am 27. August vorigen Jahres in Zehlendorf in ein Versteck gelockt und dort mit Schlägen und Tritten getötet haben. Als Motiv nennt die Anklage Frust und sexuelle Befriedigung. Seite 23 (B06/FEB.14820 Berliner Zeitung, 25.02.2006, Ressort: Politik; 16-Jähriger gesteht Tötung eines Jungen [S. 44])
Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte, der die Tat zu Beginn des nicht-öffentlichen Prozesses gestanden hat, für zehn Jahre ins Gefängnis. Zu der Anklage wegen Mordes ließ das Gericht kurz vor Prozessende noch eine weitere Anklage wegen versuchter Anstiftung zum dreifachen Mord zu. (DPA06/NOV.08793 dpa, 14.11.2006; Ulmer Prozess um Internatsmord geht zu Ende - Urteil am Donnerstag Von Birgitta von Gyldenfeldt, dpa (Mit Bild))
Ein wegen Totschlags vor dem Berliner Landgericht stehender früherer DDR-Grenzsoldat ist nach eigener Darstellung von seinen Vorgesetzten nicht über den Tod des 21jährigen Mauerflüchtlings informiert worden, auf den er im Dezember 1983 gefeuert hatte. Der 32jährige Angeklagte sagte zu Beginn des Prozesses am Mittwoch, er habe nach einem Warnschuß vom Postenturm aus sieben gezielte Schüsse auf die Beine des Flüchtlings abgegeben. "Ich wollte ihn auf keinen Fall töten", so der Schütze. (N92/MAI.19812 Salzburger Nachrichten, 29.05.1992; "Wollte auf keinen Fall töten")
Berlin. Nach Übergriffen auf zwei Mädchen hat ein 29-Jähriger die Taten teilweise gestanden. Er habe im Juni 2011 im brandenburgischen Hohen Neuendorf (Oberhavel) eine Elfjährige von ihrem Fahrrad gezogen, in ein Waldstück gezerrt und missbraucht, sagte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Berlin. Einen ihm zudem zur Last gelegten versuchten sexuellen Missbrauch einer Achtjährigen auf einer Schultoilette bestritt er dagegen. Er sei im März 2012 nur in der Berliner Schule gewesen, um Geld oder Wertsachen zu stehlen, erklärte der Mann. (NKU14/SEP.02825 Nordkurier, 25.09.2014, S. 4; Mann gesteht)
Die mit weißem Kopftuch und schwarzem Mantel gewandete Angeklagte ließ gleich zu Beginn des Prozesses von einem Dolmetsch verkünden: "Ich gebe zu, dass ich Geld abheben wollte. Aber es war meines." Das Vermögen stamme von einer beträchtlichen Erbschaft. Der öffentliche Ankläger sieht das naturgemäß anders: Diese Frau gilt für ihn als Handlangerin des palästinensischen Terroristen Abu Nidal, sie soll mit dem Finanzchef der Organisation verheiratet sein. In Wien wollte sie 30 Millionen Schilling beheben, auf dem Konto waren insgesamt knapp 120 Millionen. Die Gruppe um Abu Nidal soll weltweit mehr als 1000 Menschen ermordet haben, sie wird auch mit mehreren Attentaten in Österreich - so auch der Ermordung des Wiener Stadtrates Heinz Nittel im Mai 1981 - in Verbindung gebracht. (K00/APR.33571 Kleine Zeitung, 27.04.2000, Ressort: Lokal; Palästinenserin wollte in Wien 30 Millionen beheben)
Der 29-jährige Angeklagte äußert sich zu Beginn des Prozesses um den Tod der 16-Jährigen im Rostocker Gericht nicht zur Tat (M05/NOV.91844 Mannheimer Morgen, 09.11.2005; Carolins mutmaßlicher Mörder schweigt teilnahmslos)
"Ist er nun böse oder ist er krank?" Diese Frage taucht auch bei ihrem Mandanten, dem dominanten, herrschsüchtigen, labilen Pinzner wieder auf. Und nur weil sie dann doch letzteres zu erkennen glaubt, erklärt sie sich bereit, ihm Drogen in die Zelle zu schmuggeln. Sie habe sich gegen seine Forderungen nicht wehren können und seine schwache Ehefrau Jutta gegen ungerechte Vorwürfe schützen wollen, formuliert die Angeklagte in ihrer eigenen Einlassung zu Beginn des Prozesses. Damals wollte ihr niemand so recht glauben, aber nun bestätigt der Psychologe: Eine Flucht aus diesem fatalen Viereck, zwei mal zwei Personen, die sich in ihren Rollen gegenseitig spiegeln, wäre ihr wohl fast nicht möglich gewesen. Die Angeklagte habe damals nur noch einen Gedanken gekannt: "Es muß vorbei sein", und damit ihre eigenen Selbstmordgedanken auf die Eheleute Pinzner verschoben. Bewußt oder unbewußt habe sie Pinzners Ende gewollt, denn in ihm habe sie, wie sie selbst formulierte "das Böse in meinem Mann töten" und "selbst auch mal Sieger über das Böse sein wollen". (T88/JUN.07789 die tageszeitung, 09.06.1988, S. 5; "Ist er nun krank oder böse?")
Fünf Vergehen werden auf Antrag des Staatsanwaltes eingestellt, da die dafür zu erwartende Strafe mit Blick auf die voraussichtliche Gesamtstrafe nicht ins Gewicht falle. Einige Vorwürfe gibt der Angeklagte zu Beginn des Prozesses zu. Wie die elf Flaschen Jägermeister, die er in einem Supermarkt mitgehen ließ, und dass er seinen Motorroller zweimal betankte und dann davon fuhr, ohne zu bezahlen. (M15/DEZ.03866 Mannheimer Morgen, 11.12.2015, S. 22; Haftstrafe und Therapie für 23 Delikte)
Der Angeklagte legte zu Beginn des Prozesses nur ein Teilgeständnis ab. Deshalb mußte das 16-jährige Mädchen vor Gericht aussagen. Erst danach räumte er die Taten in vollem Unfang ein. Beim Strafmaß wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss gehandelt hatte. (NUN00/APR.02379 Nürnberger Nachrichten, 28.04.2000, S. 17; Sexueller Missbrauch an Tochter - Vater verurteilt - Strafe: Fünf Jahre, sechs Monate)
Der Staatsanwalt wies auf ein früheres Verfahren hin, das eingestellt worden sei, weil der Beschuldigte bei der Polizei keine Angaben gemacht habe. Damals soll er "mit einem Messer gefuchtelt, den anderen aber nicht getroffen" haben. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag des Staatsanwalts, der von einem minderschweren Fall ausging. Einerseits habe der alkoholisierte Täter zwischen 1,5 und 1,9 Promille gehabt, andererseits sei die psychisch belastende Lebensgeschichte zu berücksichtigen. Die Tat hatte der Angeklagte bereut und sich zu Beginn des Prozesses mehrmals für die Tat entschuldigt.(dd) (RHZ02/DEZ.08245 Rhein-Zeitung, 11.12.2002; Messerstecher muss vier Jahre in Knast)
Der Angeklagte gestand zu Beginn des Prozesses die Tat, beteuerte aber, niemals mit Albayraks Tod gerechnet zu haben. In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der 18-Jährige: "Der Schlag war der schlimmste Fehler meines Lebens. Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut." (T15/JUN.01010 die tageszeitung, 17.06.2015, S. 02; Drei Jahre Haft)