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»Schon zu Beginn des Prozesses um die Brandkatastrophe mit sechs Toten und 20 Verletzten zeichnet sich am Montag ab, dass Behörden womöglich tatsächlich wegschauten. «Ich bin schon der Meinung, dass die Behörden genau Bescheid wussten, dass ich im Pfarrerbauernhof Gäste übernachten ließ», sagt der Angeklagte - und das auch nach dem Jahr 2009. (DPA16/JAN.05173 dpa, 11.01.2016; 6082)
Der Mord bei Niedererbach liegt schon zehn Jahre zurück. Ein 37 Jahre alter Bosnier hatte sich nun vor dem Koblenzer Schwurgericht deswegen zu verantworten. Gleich zu Beginn des Prozesses legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Mit dem Auftraggeber hatte er einer Losung - "die Bremsen funktionieren nicht mehr" - für den tödlichen Schuss auf das Opfer vereinbart. Die Losung hatte der Angeklagte zu sprechen. Zuvor hatte er sich mit dem bestellten Killer in Montabaur getroffen, wo auch das ahnungslose Opfer in das Auto eingestiegen war. Der Killer saß direkt hinter ihm. Man fuhr in Richtung Elz, es war schon spät am Abend. Kurz vor Niedererbach gab der Bosnier dann das Kommando für den tödlichen Schuss. (RHZ05/DEZ.37957 Rhein-Zeitung, 31.12.2005; Auftrag zu Mord)
ANSBACH - Es sollte nur eine Abreibung werden, doch dann war ein Mensch tot. "Es lief nichts mehr nach Plan", sagte einer der Angeklagten bereits zu Beginn des Prozesses im April. Der 25-Jährige war der Einzige, der die Bluttat ohne Umschweife einräumte. Er mühte sich um klare Sätze und ersparte sich und den Zuhörern Selbstmitleid - auch die Eltern des Toten saßen als Nebenkläger im Gerichtssaal. (NUN12/JUL.01994 Nürnberger Nachrichten, 19.07.2012, S. 17; Täter stachen auf ihr Opfer ein und ertränkten es im Fluss - Aus Angst wollte ein Quartett seinem Drogendealer eigentlich nur einen Denkzettel verpassen — doch daraus wurde ein kaltblütiger Mord)
Der Angeklagte legte zu Beginn des Prozesses nur ein Teilgeständnis ab. Deshalb mußte das 16-jährige Mädchen vor Gericht aussagen. Erst danach räumte er die Taten in vollem Unfang ein. Beim Strafmaß wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss gehandelt hatte. (NUN00/APR.02379 Nürnberger Nachrichten, 28.04.2000, S. 17; Sexueller Missbrauch an Tochter - Vater verurteilt - Strafe: Fünf Jahre, sechs Monate)
Der Angeklagte gestand zu Beginn des Prozesses die Tat, beteuerte aber, niemals mit Albayraks Tod gerechnet zu haben. In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der 18-Jährige: "Der Schlag war der schlimmste Fehler meines Lebens. Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut." (T15/JUN.01010 die tageszeitung, 17.06.2015, S. 02; Drei Jahre Haft)
Schon zu Beginn des Prozesses war Dr. John vom Gericht gefragt worden, ob er in Karlshorst nicht wenigstens einmal den Versuch unternommen habe, seine Gegner abzutasten, wie weit sie sich Widerstand gefallen ließen. Schon diesen Klärungsversuch hatte er schlecht überstanden. Eine zweite Erörterung dieses Komplexes fiel nicht überzeugender aus. So ging man in die nächste Sitzung mit dem unbehaglichen Gefühl, noch einmal das deprimierende Schauspiel zu erleben, auf forschende Fragen stereotype wie auswendig gelernt klingende- Antworten hören zu müssen. Und dann ballte sich plötzlich ein Gewitter zusammen. Man spürte förmlich, wie den Richtern das Blut in Wallung geriet bei Dr. Johns ständigem Ich konnte mich doch gar nicht anders verhalten. (Z56/NOV.00598 Die Zeit, 29.11.1956, S. 4; Prozeß der Fragezeichen)
Der Staatsanwalt wies auf ein früheres Verfahren hin, das eingestellt worden sei, weil der Beschuldigte bei der Polizei keine Angaben gemacht habe. Damals soll er "mit einem Messer gefuchtelt, den anderen aber nicht getroffen" haben. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag des Staatsanwalts, der von einem minderschweren Fall ausging. Einerseits habe der alkoholisierte Täter zwischen 1,5 und 1,9 Promille gehabt, andererseits sei die psychisch belastende Lebensgeschichte zu berücksichtigen. Die Tat hatte der Angeklagte bereut und sich zu Beginn des Prozesses mehrmals für die Tat entschuldigt.(dd) (RHZ02/DEZ.08245 Rhein-Zeitung, 11.12.2002; Messerstecher muss vier Jahre in Knast)
Die mit weißem Kopftuch und schwarzem Mantel gewandete Angeklagte ließ gleich zu Beginn des Prozesses von einem Dolmetsch verkünden: "Ich gebe zu, dass ich Geld abheben wollte. Aber es war meines." Das Vermögen stamme von einer beträchtlichen Erbschaft. Der öffentliche Ankläger sieht das naturgemäß anders: Diese Frau gilt für ihn als Handlangerin des palästinensischen Terroristen Abu Nidal, sie soll mit dem Finanzchef der Organisation verheiratet sein. In Wien wollte sie 30 Millionen Schilling beheben, auf dem Konto waren insgesamt knapp 120 Millionen. Die Gruppe um Abu Nidal soll weltweit mehr als 1000 Menschen ermordet haben, sie wird auch mit mehreren Attentaten in Österreich - so auch der Ermordung des Wiener Stadtrates Heinz Nittel im Mai 1981 - in Verbindung gebracht. (K00/APR.33571 Kleine Zeitung, 27.04.2000, Ressort: Lokal; Palästinenserin wollte in Wien 30 Millionen beheben)
Eine Krankenschwester in Tuttlingen soll sieben Patienten ein gefährliches Medikament verabreicht haben, um sich selbst anschließend als Retterin aufspielen zu können. Zu Beginn des Prozesses bestritt ein Verteidiger der Frau am Montag vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) aber den Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. «Unsere Mandantin ist unschuldig», sagte der Anwalt. Die 45-jährige Frau selbst werde sich nicht zu den Tatvorwürfen äußern. (DPA08/OKT.02858 dpa, 06.10.2008; (Zusammenfassung 1530) Krankenschwester soll aus Geltungssucht Patienten gefährdet haben)
Belgrad - Vor einem Gericht in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica hat am Montag ein Prozess gegen 18 Albaner begonnen, die einen bewaffneten Aufstand in Montenegro geplant haben sollen. Ihr Ziel war es laut Anklage, ein gesondertes Albaner-Gebiet namens Malesija zwischen der montenegrinischen Hauptstadt und der albanischen Grenze zu schaffen. Die Angeklagten waren vergangenen September am Vorabend montenegrinischer Wahlen unter dem Vorwurf verhaftet worden, dass sie Sprengstoffanschläge geplant hätten. Sie sollen von einer Vereinigung von Albanern in den USA finanziert worden sein und militärische Unterstützung von ehemaligen Angehörigen der Kosovo-Befreiungsarmee (UCK) erhalten haben. "Amnesty International" hat sich für eine Untersuchung von Vorwürfen eingesetzt, dass die Polizei die Verhafteten gefoltert habe. Ihre Verteidiger beantragten zu Beginn des Prozesses, dass das Tagesbuch des Angeklagten Anton Sinistaj als Beweismittel ausgeschlossen werde. Die Staatsanwalt sei nicht rechtmäßig in seinen Besitz gelangt, argumentierten sie. Montenegrinische Medien hatten aus dem Tagebuch zitiert, in dem von Absichten der Gruppe die Rede ist. kü. (U07/MAI.02348 Süddeutsche Zeitung, 15.05.2007, S. 8; Prozess gegen Albaner in Montenegro)
Grundsätzlich muss der Mann als Kläger vor Gericht seine Version beweisen. Das fiel ihm schwer, weil es keine direkten Zeugen gab. Richter Jörn Draack hatte schon zu Beginn des Prozesses Kompromissbereitschaft angemahnt. Wenn vor Gericht jeder die Glaubwürdigkeit des anderen anzweifle, verliere jeder. Er gab zu bedenken, dass die Beweise sehr dünn seien. (DPA15/APR.00618 dpa, 02.04.2015; 6860)
Gegen diesen Strafbefehl erhob der Mann Einsprache, so kam es zum Prozess vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Der Beschuldigte blieb der Verhandlung vom Dienstagnachmittag jedoch unentschuldigt fern. Auch nachdem ihm das Gericht noch eine sogenannte Respektviertelstunde einräumte, erschien der Mann nicht im Gerichtssaal. «Der Mann hat sich gestern bei uns gemeldet und angegeben, er sei krank. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass dies ohne ärztliches Zeugnis nicht als Grund für eine Abwesenheit genügt», sagt der vorsitzende Richter Pascal Schmid zu Beginn des Prozesses, an dem die Klägerin anwesend war. «Durch sein Nichterscheinen gilt seine Einsprache als zurückgezogen», erklärt Schmid und schliesst die Verhandlung bereits nach fünf Minuten wieder. (A16/JUN.10829 St. Galler Tagblatt, 24.06.2016, S. 47; Kurzer Prozess im Rathaus)
Der 43 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn des Kasseler Prozesses über seinen Verteidiger gestanden, im Februar die 18 Jahre alte Tochter seiner Freundin in seine Wohnung gelockt, mit Klebeband gefesselt und mehrfach vergewaltigt zu haben. «Es ist unvorstellbar, dass er so schnell wieder rückfällig wurde», sagte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. «Weder vorherige Strafen noch Therapien haben etwas bewirkt.» Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen. (DPA10/AUG.07006 dpa, 18.08.2010; Sicherungsverwahrung für Serienvergewaltiger)
Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts zwischen 2007 und 2010 mindestens 32 Mal an seinem anfangs zehnjährigen Sohn und dessen gleichaltrigen Freund vergangen. In acht Fällen soll es sich um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben. Schon zu Beginn des Prozesses hatte der Mann die Übergriffe zugegeben und so seinen Opfern Aussagen vor Gericht erspart. Das Gericht wertete die lange Verfahrensdauer als strafmildernd. Den Angaben zufolge hatte ein angefordertes Sachverständigen-Gutachten mehr als ein Jahr auf sich warten lassen. Deshalb habe der Prozess erst verspätet beginnen können. Strafverschärfend sei indes gewesen, dass sich der Mann an seinem Sohn und damit an einem Schutzbefohlenen verging. (NKU15/JAN.01348 Nordkurier, 13.01.2015, S. 4; Mehr als drei Jahre Haft)
Fest steht zu Beginn des Prozesses nur, daß die Eheleute im Mai des vergangenen Jahres für rund 12.000 Mark einen Ford Escord gekauft haben - die Rechnung bezahlten sie nicht. Als der Gerichtsvollzieher das Auto pfändete, kaufte das Ehepaar kurzerhand einen neuen Wagen: Einen Opel Vectra für rund 16.000 Mark. (T96/MAI.19582 die tageszeitung, 02.05.1996, S. 28, Ressort: Schlagseite; Wenn das keine Liebe ist...)
Smyreks erster Rechtsanwalt Dan Assan, der das Mandat vor einigen Monaten an einen Pflichtverteidiger abgab, hatte zu Beginn des Prozesses durchblicken lassen, dass das Geständnis Smyreks unter Anwendung von Gewalt erzwungen worden sei. Um seine Aussage zur Grundlage des Urteils machen zu können, musste das Gericht hingegen von der Freiwilligkeit seines Geständnisses überzeugt gewesen sein. (NUN99/AUG.01653 Nürnberger Nachrichten, 20.08.1999, S. 2; Die Bestrafung des Deutschen Steven Smyrek in Israel diente offenbar auch der Abschreckung)
NÜRNBERG/AUGSBURG- Fast zwei Jahrzehnte lang hat sich ein Augsburger Kinderarzt an Jungen vergangen. Auf mindestens 21 Missbrauchsopfer stieß die Kripo bei ihren Ermittlungen. Zu Beginn des Prozesses legte der Mann ein umfangreiches Geständnis ab. Im Vorfeld des Verfahrens hatte es mehrere Gespräche seiner Verteidiger mit dem Gericht gegeben, in denen es um die Bedingungen für ein Geständnis ging. Zu einer Einigung kam es nicht - dennoch gab der 40-Jährige nun den sexuellen Missbrauch von allen 21 Buben zu. (NUZ15/NOV.01964 Nürnberger Zeitung, 24.11.2015, S. 15; 40-Jähriger missbrauchte mindestens 21 Buben – auch in Nürnberg)
Staatsanwältin Inga Bejer Engh verlas zu Beginn des Prozesses eindrücklich die Namen der 77 Todesopfer sowie die der 42 Verletzten der beiden Anschläge. Sie nannte das Alter und führte detailliert die Verletzungen auf, die jedes einzelne der Opfer erlitten hatte. Auf der Insel Utøya tötete Breivik ihren Ausführungen zufolge 67 Menschen durch Schüsse, ein Opfer erlag auf der Flucht vor dem Mörder seinen Schussverletzungen, ein weiteres Opfer ertrank. (DPA12/APR.06883 dpa, 16.04.2012; (Wiederholung: Redigierfehler im 6. Absatz) (Zusammenfassung 1145) Prozess gegen Massenmörder eröffnet - Breivik: «Nicht schuldig» (Mit Bild und Grafik 15064))
Unter Tränen hatte die vierfache Mutter zu Beginn des Prozesses ihre persönliche Erklärung verlesen. Mehrmals musste sie abbrechen. "Es geht mir sehr schlecht", sagte Härtel. "Ich bin physisch und psychisch stark mitgenommen." Sie traue sich nicht mehr allein auf die Straße, weil sie angepöbelt und angespuckt werde. Nach einer monatelangen Affäre war die 59-Jährige Mitte Mai in einem Bürgerentscheid mit fast 90 Prozent der Stimmen aus dem Amt gewählt worden. (RHZ03/AUG.20577 Rhein-Zeitung, 29.08.2003; Härtel hat im Rathaus "getobt")
Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort als Angeklagte drückte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Ex-Bekannten aus und erklärte: "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen." (RHP10/AUG.03048 Die Rheinpfalz, 27.08.2010, S. 24; Tränen nach dem Urteil)
Beim Landgericht in Frankfurt/Oder müssen sich jetzt sieben einstige DDR- Juristen wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verantworten - begangen in den siebziger Jahren an dem 1982 verstorbenen Regimekritiker Robert Havemann. In der am Mittwoch zu Beginn des Prozesses verlesenen Anklageschrift beschuldigt die Staatsanwaltschaft die Angeklagten, Havemann 1976/77 auf detailliertes Geheiß des DDR- Staatssicherheitsdienstes in Grünheide bei Berlin rechtswidrig unter Hausarrest gestellt und ihn 1979 ebenso rechtswidrig zu einer hohen Geldstrafe verurteilt zu haben. Die Verteidigung der Angeklagten, die in dem wahrscheinlich bis zum Jahresende dauernden Prozeß die Aussage verweigern wollen, bestritt die Vorwürfe. (U95/JUL.45572 Süddeutsche Zeitung, 13.07.1995, S. 6, Ressort: NACHRICHTEN; 'Havemann sollte isoliert werden')
Celle (dpa) - Ein früherer IRA-Terrorist hat gestanden, an einem Anschlag auf eine britische Kaserne in Osnabrück vor 17 Jahren beteiligt gewesen zu sein. "Mein Mandant räumt den Vorwurf in vollem Umfang ein", sagte seine Verteidigerin zu Beginn des Prozesses am Montag im Oberlandesgericht Celle. Demnach hatte der heute 45-jährige Mann 1989 zusammen mit vier anderen Tätern Sprengsätze an der Kaserne angebracht und gezündet. Bei der Explosion wurde niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 77 000 Euro. (U06/MAR.03688 Süddeutsche Zeitung, 21.03.2006, S. 5; IRA-Terrorist gesteht Anschlag in Osnabrück)
Ravensburg, 4. Dezember - Wie kann mehr als 55 Jahre nach Kriegsende ein heute 82 Jahre alter Mann des Mordes überführt werden? Wenn der Beschuldigte eisern leugnet? Kein Wunder, dass es an diesem Montag im Landgericht Ravensburg gleich zu Beginn des Prozesses gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer Julius Viel manches Widersprüchliche und auch Vage gab. Ganz präzise war nicht mal Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm bei der Formulierung der Anklage: Er bezichtigte Viel, sieben Menschen umgebracht zu haben, "indem er im März oder April 1945 zwischen Theresienstadt und Leitmeritz mutwillig und unter Ausnützung des Rassenhasses der Nationalsozialisten sieben jüdische Gefangene, die mit der Aushebung eines Panzergrabens befasst waren, erschoss. " (U00/DEZ.00703 Süddeutsche Zeitung, 05.12.2000, S. 3; Ravensburg: Der NS-Prozess)
Wegen Handels mit Heroin und Kokain wurde gestern ein 38-jähriger Mann aus Sinsheim vom Landgericht Heidelberg verurteilt. Die Polizei war dem seit 1979 in Deutschland lebenden Türken über einen verdeckten Ermittler auf die Spur gekommen. Zu Beginn des Prozesses räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein. Finanzielle Zwänge hätten ihn zu der Tat getrieben. Der Vater von fünf Kindern hatte Ende des Jahres 2002 seinen Arbeitsplatz verloren. Seine Einnahmen hätten für den Unterhalt der Familie und die Raten für das im Vorjahr gekaufte Haus nicht mehr ausgereicht. (M05/AUG.68659 Mannheimer Morgen, 24.08.2005; Familienvater vor Gericht)
Doch der 85-Jährige hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weil er sich wohl zu hart bestraft fühlte. Richter Norbert Prankel machte daher gleich zu Beginn des Prozesses dem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung angeklagten H. unmissverständlich deutlich, dass dieser hier nicht mit einem milderen Urteil rechnen könne und daher seinen Einspruch zurücknehmen solle. Das tat Ernst K. dann letztlich auch. (NUZ06/MAI.00180 Nürnberger Zeitung, 03.05.2006; Nach tödlichem Unfall - Bewährung - für 85-Jährigen)
Die Verteidigung hat im Prozeß um die Morde von Mölln am Mittwoch Freisprüche für die beiden Angeklagten Christiansen und Peters gefordert. Die Anwälte sagten, es müsse der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten gelten. Peters und Christiansen hatten ihre Geständnisse widerrufen. Für die Brandanschläge auf zwei Asylbewerberheime, die Peters zugegeben hatte, beantragte dessen Pflichtverteidiger eine "angemessen hohe Strafe". Zu Beginn des Prozesses war der Antrag der Verteidigung, aufgrund unzulässiger Vernehmungsmethoden die Geständnisse nicht zu verwerten, abgelehnt worden. (F93/345.00045 Frankfurter Allgemeine, 1993)
Die Verkündung des Strafmaßes für den 60jährigen Michael de Stempel und seine Frau Susan (55) steht noch aus. Susan de Stempel hatte sich schon zu Beginn des Prozesses vor neun Wochen des Diebstahls und der Fälschung für schuldig bekannt. (NUN90/APR.01452 Nürnberger Nachrichten, 21.04.1990, S. 34; Tante um 1,4 Millionen erleichtert - Diebischer Baron - Schuldspruch für adliges EhepaarTante um 1,4 Millionen erleichtert Diebischer Baron Schuldspruch für adliges Ehepaar)
"Schweinehunde", schallte es gleich zu Beginn des Duisburger Prozesses um einen der größten Betrugsfälle der deutschen Justizgeschichte am Montag durch den Gerichtssaal. Der Unmut galt drei Geldanlegeberatern, die durch die Vorspiegelung lukrativer Börsengeschäfte mit hohen Gewinnaussichten Zehntausende gutgläubiger Investoren, darunter viele "kleine Leute", um 612 Mill. Mark (4,2 Mrd. S) betrogen haben sollen. Das Verfahren gegen einen Beschuldigten wurde aus Krankheitsgründen ausgeschieden. Von den Anlegern hatten sich manche sogar die Rente für das versprochene "Geschäft ihres Lebens" ausbezahlen lassen. Nun stehen sie vor dem Nichts. Das Finanzunternehmen Ambros S. A. war in Panama registriert. (N93/JAN.01114 Salzburger Nachrichten, 12.01.1993; Betrogene riefen: "Schweinehunde!")
63 Prozent der Befragten gaben an, dass sie nicht mehr über Taten und Hintergründe der NSU-Morde wüssten als zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr. 21 Prozent sagten, das Verfahren in München werde seinem Aufklärungsauftrag gerecht. 16 Prozent waren unentschlossen oder machten keine Angabe. (DPA14/MAI.00163 dpa, 01.05.2014; (Zusammenfassung 1030 - Themenpaket «Ein Jahr NSU-Prozess» - zum 6.5. - Umfrage dpa/YouGov) Umfrage: NSU-Prozess verfehlt bislang Aufklärungsauftrag)
Nach unseren Schätzungen ist von den hehren Zielen, die zu Beginn des Prozesses da waren, nicht mehr viel übrig geblieben. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die rot-grüne Landesregierung, die diesen Vertrag ausverhandelt hat, dafür kritisieren, dass sie die berechtigten Punkte in den Runden, die es dort vor einer endgültigen Einigung über das Vertragswerk gegeben hat, nicht unterbringen konnte. (PNW/W15.00048 Protokoll der Sitzung des Parlaments Landtag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2011. 48. Sitzung der 15. Wahlperiode 2010-2012. Plenarprotokoll, Düsseldorf, 2011)
Mit kreidebleichem Gesicht und von Tränen fast erstickter Stimme bat die 47jährige Monika Haas gestern vormittag gleich zu Beginn des Prozesses vor der Frankfurter Staatsschutzkammer um eine Verhandlungspause: "Die Anklage hat mich wahnsinnig aufgewühlt und überwältigt." Zuvor hatte Bundesanwalt Homann sie der Beteiligung an der Flugzeugentführung, des Mordes an Lufthansa-Flugkapitän Schumann, des versuchten Mordes sowie der Entführung und Erpressung beschuldigt. Danach soll sie nicht nur die Waffen für die Entführung der Maschine "Landshut" mit 87 Menschen an Bord im Herbst 1977 von Mallorca nach Mogadischu geliefert haben. Sie soll auch von der Entführung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer in Deutschland gewußt und die Pläne dazu "gebilligt" haben. Ein Kommando der PFLP (Befreiungsfront für Palästina) hatte die Maschine gekapert und unter anderem die Befreiung von elf RAF-Gefangenen aus deutschen Gefängnissen gefordert. (T96/JAN.02827 die tageszeitung, 19.01.1996, S. 4, Ressort: Inland; Ein Opfer von Geheimdiensten?)
Der gleich zu Beginn des Prozesses entbrannte Streit zwischen den Verteidigern des Johannes Zwick und dem Finanzministerium ist müßig. Die Anwälte haben die Pflicht, alles vorzubringen, was die Unschuld ihres Mandanten belegen könnte, und dazu gehören nun einmal die jetzt aufgetauchten Dokumente über die Geschehnisse im Finanzministeriums 1991. Daß der damalige Verhandlungsführer, Ministerialdirigent Kurt Miehler, tot ist, entbindet das Ministerium nicht von der Verantwortung. Das Vorbringen der Anwälte, damals hätten der Steuerschuldner Eduard Zwick und sein Steueranwalt mit einer Art Selbstanzeige dem Finanzministerium Grund zur Zurücknahme der skandalösen Niederschlagung gegeben, ist mit Polemik nicht aus der Welt zu schaffen. Das Ministerium hat schon damals das Drehbuch für Zwicks Schwindeleien in die Hand bekommen, auf dessen Basis ihm dann 1993 nach der Enthüllung des Skandals, die Rücknahme der Niederschlagung möglich (oder von besorgten CSU-Politikern aufgezwungen) wurde. (U99/MAR.24027 Süddeutsche Zeitung, 27.03.1999, S. 63, Ressort: BAYERN; Der Fiskus auf der Anklagebank)
In der Türkei blieb die zu Beginn des Prozesses erwartete Euphorie weitgehend aus. Auch von kurdischer Seite gab es kaum laute Reaktionen. In der türkischen Presse hat sich die Stimmung eher gegen eine Vollstreckung des Urteils gewandt. In den Kolumnen wird diskutiert, ob eine Hinrichtung den türkischen Interessen mehr nütze oder mehr schade. Nur das Massenblatt Sabah blieb gewohnt unversöhnlich: Es bildete neben dem Foto Öcalans einen Henkerstrick ab und titelte in Anspielung auf die dem Verurteilten zur Last gelegte Morde: "Der Scharfrichter kommt zum Scharfrichter". (T99/JUL.26833 die tageszeitung, 01.07.1999, S. 2, Ressort: Seite 1; Nach Todesurteil gegen Öcalan: Brandanschläge in Deutschland)
KAIRO rtr | Ägyptens Expräsident Husni Mubarak hat zu Beginn seines Prozesses eine Verstrickung in die Tötung von Demonstranten während des Aufstands bestritten. "Ich weise alle diese Vorwürfe vollständig zurück", sagte der 83-Jährige am Mittwoch in Kairo - ein knappes halbes Jahr nach seinem Sturz. (T11/AUG.00461 die tageszeitung, 04.08.2011, S. 01; Im Namen seines Volkes)
Sichtlich erschöpft und seit mehreren Wochen unrasiert ist Marwan Barghuti gestern zu Beginn seines Prozesses vor dem Bezirksgericht in Tel Aviv erschienen. Die israelische Staatsanwaltschaft wirft dem 43-jährigen Chef der Fatah im Westjordanland Mord, Anstiftung zum Mord, kriminelle Konspiration sowie Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Barghuti war Mitte April von einer militärischen Sondereinheit in Ramallah verhaftet worden. Sollte er schuldig gesprochen werde, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. (T02/AUG.39241 die tageszeitung, 15.08.2002, S. 9, Ressort: Ausland; Fatah-Chef steht vor Gericht)
Der mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Rheinland-Pfälzer hatte zu Beginn des Prozesses im Juli eine Erklärung verlesen lassen, in der er sich für seine Tat entschuldigte. Gleichzeitig gab er an, er habe sich bedroht gefühlt und könne sich an vieles nicht mehr erinnern. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. (DPA15/AUG.28882 dpa, 28.08.2015; 5205)
Unter Tränen hat der Showstar Freddy Quinn vor Gericht gestanden, rund 900 000 Euro an Steuern hinterzogen zu haben. "Ich habe mich nie um finanzielle Dinge gekümmert. Das war mein Fehler, und deshalb muss ich die Konsequenzen tragen", sagte der sichtlich nervöse 73-Jährige gestern zu Beginn des Prozesses vor dem Hamburger Landgericht. Laut Anklage hinterzog er die Steuern in den Jahren 1998 bis 2002. Er habe zwar seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz gehabt, aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann gelebt. Quinn selbst räumte ein, dass sein Lebensmittelpunkt Hamburg gewesen sei. (M04/NOV.81967 Mannheimer Morgen, 18.11.2004; Reuiger Sünder Freddy Quinn)
Düsseldorf (dpa) - Der mutmaßliche Terrorist Nils D. hat zu Beginn seines Prozesses in Düsseldorf gestanden, in Syrien zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gestoßen zu sein. Er sei dort auf seine Weggefährten aus Dinslaken getroffen, berichtete der Angeklagte am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Während der Verhandlung identifizierte er einen seiner Freunde auf einem Foto, das ihn Arm in Arm mit einem der Attentäter von Paris zeigte. (DPA16/JAN.10772 dpa, 20.01.2016; 6738)
Ein Realschullehrer soll seinen Schülern eine Strafarbeit aufgebrummt haben und steht nun wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor dem Neusser Amtsgericht. Zu Beginn des Prozesses bestritt der Pädagoge die Vorwürfe: Er habe einem Jungen weder in den Bauch geboxt noch jemanden eingesperrt.Weil es in der Klasse trotz Ermahnung zu laut gewesen sei, habe er den Unterricht in schriftlicher Form weitergeführt. (NUZ16/AUG.01285 Nürnberger Zeitung, 05.08.2016, S. 28; kurZNotiert)
Vor dem Amtsgericht war die Jugendamtsmitarbeiterin in erster Instanz freigesprochen worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Zu Beginn des neuen Limburger Prozesses regte das Landgericht an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft ab. (DPA11/APR.11091 dpa, 21.04.2011; (Zusammenfassung 1700 - neu: Aussage von Siris Mutter) Sozialarbeiterin wegen toten Babys wieder vor Gericht)
Während die Öffentlichkeit sich bei Bekanntwerden des Parteispendenskandals zunächst an Zustände einer "Bananenrepublik" erinnert fühlte und umfassende Klärung forderte, hat sich zu Beginn des Prozesses die Aufregung und Empörung schon wieder gelegt. Das Bonner Landesgericht spricht von Brauchitsch, Lambsdorff und Friderichs vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei, verurteilt sie aber zu Geldstrafen. Der Grund: Steuerdelikte. (U99/JUL.58815 Süddeutsche Zeitung, 28.07.1999, S. 14, Ressort: FEUILLETON; Der Flick-Skandal)
Wegen Tötung eines Irakers steht seit Montag ein niederländischer Soldat vor einem Militärgericht. Der 43-jährige Hauptfeldwebel erklärte sich zu Beginn des Prozesses für nicht schuldig. Es ist der erste Militärgerichtsprozess gegen einen niederländischen Soldaten im Zusammenhang mit dem Einsatz im Irak. In dem Verfahren geht es um einen Vorfall, der sich Ende Dezember im Südirak zugetragen hat. Der Angeklagte sagte, er habe nur zwei Warnschüsse abgegeben, um eine Gruppe von 100 bis 200 Irakern zurückzudrängen. (U04/SEP.04729 Süddeutsche Zeitung, 28.09.2004, S. 8; Hoffnung im Geiseldrama)
K OMPAKT Deutschland... Diskussion um Haushalt - Bonn. "Das sind Notoperationen und Flickschusterei." Die Opposition geht mit den überarbeiteten Entwürfen für den Bundeshaushalt hart ins Gericht. Wer Schuldentilgungen aussetzt und Zinszahlungen verschiebt, verlagert die Probleme nur in die Zukunft, bemängelte SPD-Haushaltsexperte Karl Diller. Keine Hürde zur Wehr Bonn. Die Homosexualität eines Wehrpflichtigen stellt generell keinen Grund dar, nicht zur Bundeswehr einberufen zu werden, so die Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS. Angriff gegen Gericht Düsseldorf. Zu Beginn des Prozesses gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksterroristischen "Antiimperialistischen Zelle" griff Angeklagter Bernhard Falk die Justiz scharf an. "Die Anklage ist ein substanzloses Konstrukt", erklärte er. Landtag wird abgespeckt München. Der bayerische Landtag hat eine Parlamentsreform beschlossen, die die Verkleinerung des Landtags (von 204 auf 180 Abgeordnete) und der Landesregierung vorsieht. Ehrung für Richter Berlin. Der ermordete mexikanische Richter Abraham Antonio Polo Uscanga hat posthum den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes erhalten. Er hatte unrechtmäßige Haftbefehle aufgehoben. (RHZ97/NOV.10264 Rhein-Zeitung, 15.11.1997; kompakt/deu/erl)
Seine lila Kladde hat er nicht mehr dabei wie zu Beginn des Prozesses, als er schrieb und schrieb und jedermann sich fragte: Was schreibt er bloß? Es gibt doch gar nichts zu notieren. Manchmal hatte es den Anschein, als schreibe er, nur um die zitternde Hand zu beschäftigen, den flatternden Blick zu zügeln und die innere Unruhe zu bezwingen. Das ist vorbei. Mittlerweile ist Alltag in Koblenz. (S01/DEZ.00181 Der Spiegel, 10.12.2001, S. 150; Wer verliert die Nerven?)
Kohls Anwälte Stephan Holthoff-Pförtner (r.) und Thomas Hermes zu Beginn des Prozesses +++ (B03/SEP.64257 Berliner Zeitung, 18.09.2003 [S. 5])
Neubrandenburg (mg). Der Auftritt des prominenten Münchener Anwalts Rolf Bossi gestern Vormittag in Saal 10 des Landgerichts geriet laut und kurz. Gleich zu Beginn des zweiten Prozesses gegen den Torgelower Frauenarzt, der zwei polizei- und gerichtserfahrenen Männern aus der Nachbarschaft den Mord an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau angetragen haben soll, schlug der Verteidiger mit der Faust auf den Tisch: "Ich will aber eine Erklärung abgeben." Dazu ließ ihm der Vorsitzende Richter Klaus Kabisch jedoch keine Chance. Er erteilte, ohne weiter auf den eifrigen Senioren einzugehen, dem Angeklagten das Wort. Dieser äußerte sich zu den Vorwürfen der Anklage, die davon ausgeht, der Arzt habe den Auftrag erteilt, seine Frau auf der Bahnstrecke Torgelow-Neubrandenburg per Stoß aus dem Regionalexpress ins Jenseits zu befördern. Der Arzt charakterisierte diesen "Unsinn" als Beleidigung und referierte ohne Punkt und Komma drauf los, bis sich das Gericht in die Mittagspause zurückziehen konnte. (NKU04/SEP.02494 Nordkurier, 09.09.2004; Frauenarzt redet ohne Unterlass)
Frankfurt/Oder (AFP) - Wegen der Tötung des Angolaners Amadeu Antonio 1990 muß sich der 22jährige Kai-Nando B. vor dem Bezirksgericht in Frankfurt/Oder verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Afrikaner im brandenburgischen Eberswalde so lange getreten und mißhandelt zu haben, bis er an seinen Verletzungen starb. Weil B. zu Beginn des Prozesses 1991 flüchtig war, hatte das Gericht das Verfahren abgetrennt. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge und Landfriedensbruch. (U93/APR.04520 Süddeutsche Zeitung, 21.04.1993, S. 0; Neuer Prozeß wegen Tötung eines Angolaners)
Er habe von den Anschlägen am 11. September 2001 gewusst und trage Mitschuld am Tod von 3000 Menschen. Mit dieser Begründung forderte der US-Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses gegen den Franzosen Moussaoui die Todesstrafe. Da Moussaoui geständig ist, entscheiden die Geschworenen nur zwischen lebenslanger Haft und Todesstrafe. (P06/MAR.01167 Die Presse, 08.03.2006, S. 32; Ausgebootete Ukrainer legen Beschwerde ein)
Hier in diesem düsteren, üppig verschnörkelten Saal 700 in Moabit war Honecker zuletzt, ehe sein Verfahren von dem Prozeß gegen die drei Mitangeklagten vor einer Woche abgetrennt wurde, den Erörterungen des Gerichts, der Anklage und der Verteidigung über seine Todkrankeit fast teilnahmslos gefolgt. Dann saß er zusammengesunken, mit unruhigen Bewegungen, fahlem, eingefallenen Gesicht da, als ginge ihn der ganze Vorgang schon nichts mehr an. Zu Beginn seines Prozesses Mitte November hatte er noch, durchaus mit konservativer Eleganz gekleidet, die meiste Zeit wach umhergeschaut und zugehört, sich angeregt mit seinen Anwälten beredet, in Papieren und Dokumentenmappen geblättert. Damals erwiderte er auch noch, die Faust zum sozialistischen Gruß emporgereckt, die 'Erich'- und 'Rontfont'-Zurufe seiner Sympathisanten hinten auf den Zuhörerbänken. Dies alles hatte während der letzten Verhandlungstage aufgehört, Honecker schien seine Umgebung nicht mehr wahrzunehmen, er mußte gestützt werden, wenn er den Saal betrat oder verließ. Der Verfall hatte sichtbar begonnen, nachdem das Gericht kurz vor Weihnachten noch unter dem dann farcenhaft gestürzten Richter und Autogrammwunsch-Kurier, Hansgeorg Bräutigam, Einstellung und Haftentlassung abgelehnt hatte. (U93/JAN.02608 Süddeutsche Zeitung, 14.01.1993, S. 0; Erich Honecker auf dem Weg nach Chile: Der einstige Staatschef muß für das DDR-Unrecht nicht haften)
Die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Peter Graf gehen gleich zu Beginn des Prozesses in die Offensive. Sein Anwalt Franz Salditt: "Die Finanzbehörden hätten Herrn Graf, der wegen der steigenden Einnahmen seiner Tochter Steffi Neuland betrat, belehren sollen. Diese Unterlassung war rechtswidrig" (so Salditt). (K96/SEP.08598 Kleine Zeitung, 06.09.1996, Ressort: Sport; Graf in Offensive)